AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von gebrauchten Fahrzeugen
Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma AK Automobile GmbH, Rütlistrasse 21, CH-
8307 Effretikon, Schweiz (Käufer) nur unter nachfolgenden Bedingungen
geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind.
Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Die
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte der Firma AK Automobile
GmbH mit Privatpersonen als auch mit Juristischen Personen im
Rechtssinne.
I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des
Käufers
- Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den Kauf
schriftlich bestätigt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, dem Käufer unverzüglich mitzuteilen,
wenn er den Kauf nicht annimmt. - Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem
Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
II. Zahlung
- Der Kaufpreis und Preis sind bei Übergabe des Fahrzeugs und in
Rechnung fällig. Ist Instanz Überweisung oder Bar Zahlung vereinbart, ist die
Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen
spätere Fahrzeug Übergabe vereinbart haben. Bis zur vollständigen
Bezahlung des geschuldeten Preises bleibt das Fahrzeug samt Zubehör
Eigentum des Verkäufers.
III. Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich sind
beim Kaufvertragsabschluss zu Notieren.
IV. Abnahme - Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer das Fahrzeug laut Kaufvertrag in
dem genannten First zu Übergeben. - Verlangt der Käufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises,
falls das Fahrzeug nicht wie vereinbart an diesem Datum übergeben wird.
Falls das Fahrzeug nach Paar Tagen erst zum Käufer kommt und einen
Schaden auf weisst, muss der Verkäufer für dies aufkommen.
IV. Eigentumsvorbehalt
- Das Fahrzeug bleibt, bis Übergabedatum im Besitz des Verkäufers, der
den Verkauf mit dem Käufer abgemacht hat. - Ist der Verkäufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt
auch bestehen für Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer aus der
laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang
mit dem Kauf bestehender Forderungen. - Sollte der angehende Verkäufer ohne schriftlichen Vertrag und
Begleichung aller Kosten den Fahrzeugschein unrechtmässig beim
Strassenverkehrsamt anmelden, verlangt die Firma AK Automobile GmbH
einen Schadenersatz von 10% des Kaufpreises, sofern die Abmachungen im
Kaufvertrag nicht erfüllt wird.
V. Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten ist
ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Käufers. Das Rechtsverhältnis
untersteht dem schweizerischen Recht. - Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der verKäufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Der Gerichtsstand wird vom Käufer ausbestimmt.
Stand 01.01 2025