AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von gebrauchten Fahrzeugen

Geltungsbereich

Der Vertrag wird von der Firma AK Automobile GmbH, Rütlistrasse 21, CH-
8307 Effretikon, Schweiz (Käufer) nur unter nachfolgenden Bedingungen
geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind.
Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Die
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte der Firma AK Automobile
GmbH mit Privatpersonen als auch mit Juristischen Personen im
Rechtssinne.

I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des
Käufers

  1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den Kauf
    schriftlich bestätigt.
    Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, dem Käufer unverzüglich mitzuteilen,
    wenn er den Kauf nicht annimmt.
  2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem
    Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers

II. Zahlung

  1. Der Kaufpreis und Preis sind bei Übergabe des Fahrzeugs und in
    Rechnung fällig. Ist Instanz Überweisung oder Bar Zahlung vereinbart, ist die
    Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen
    spätere Fahrzeug Übergabe vereinbart haben. Bis zur vollständigen
    Bezahlung des geschuldeten Preises bleibt das Fahrzeug samt Zubehör
    Eigentum des Verkäufers.

III. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich sind
    beim Kaufvertragsabschluss zu Notieren.
    IV. Abnahme
  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer das Fahrzeug laut Kaufvertrag in
    dem genannten First zu Übergeben.
  3. Verlangt der Käufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises,
    falls das Fahrzeug nicht wie vereinbart an diesem Datum übergeben wird.
    Falls das Fahrzeug nach Paar Tagen erst zum Käufer kommt und einen
    Schaden auf weisst, muss der Verkäufer für dies aufkommen.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug bleibt, bis Übergabedatum im Besitz des Verkäufers, der
    den Verkauf mit dem Käufer abgemacht hat.
  2. Ist der Verkäufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
    öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
    Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
    selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt
    auch bestehen für Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer aus der
    laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang
    mit dem Kauf bestehender Forderungen.
  3. Sollte der angehende Verkäufer ohne schriftlichen Vertrag und
    Begleichung aller Kosten den Fahrzeugschein unrechtmässig beim
    Strassenverkehrsamt anmelden, verlangt die Firma AK Automobile GmbH
    einen Schadenersatz von 10% des Kaufpreises, sofern die Abmachungen im
    Kaufvertrag nicht erfüllt wird.

V. Gerichtsstand

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten ist
    ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Käufers. Das Rechtsverhältnis
    untersteht dem schweizerischen Recht.
  2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der verKäufer keinen allgemeinen
    Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
    gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
    oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
    bekannt ist. Der Gerichtsstand wird vom Käufer ausbestimmt.
    Stand 01.01 2025