General terms and conditions for the purchase of used vehicles
Scope
Der Vertrag wird von der Firma AK Automobile GmbH, Rütlistrasse 21, CH-8307 Effretikon, Switzerland (buyer) only under the following conditions geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind.
Conflicting general terms and conditions of Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
Die Terms and conditions apply to all current and future Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte der Firma AK Automobile GmbH mit Privatpersonen als auch mit juristischen Personen im Rechtssinne.
I. Conclusion of contract / transfer of rights and obligations Käufers
- The purchase contract is concluded when the seller completes the purchase schriftlich bestätigt.
However, the seller is obliged to inform the buyer immediately wenn er den Kauf nicht annimmt. - Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Purchase contract requires the written consent of the seller.
II. Payment
- Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs und Rechnungsstellung fällig.
Ist Überweisung oder Barzahlung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig,
sofern keine spätere Fahrzeugübergabe vereinbart wurde.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug samt Zubehör Property of the seller.
III. Delivery and delay in delivery
- Liefertermine und Lieferfristen, ob verbindlich oder unverbindlich, sind beim Kaufvertragsabschluss festzuhalten.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug gemäss Kaufvertrag fristgerecht zu übergeben.
- Verlangt der Käufer Schadenersatz, beträgt dieser 10 % des Kaufpreises,
falls das Fahrzeug nicht wie vereinbart übergeben wird.
Entstehen nachträglich Schäden durch verspätete Lieferung, haftet der Verkäufer.
IV. Eigentumsvorbehalt
- Das Fahrzeug bleibt bis zum Übergabedatum im Besitz des Verkäufers.
- Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung,
sofern der Verkäufer als Unternehmer oder juristische Person handelt. - Wird das Fahrzeug ohne schriftlichen Vertrag oder vollständige Bezahlung unrechtmässig angemeldet,
verlangt die AK Automobile GmbH einen Schadenersatz von 10 % des Kaufpreises.
V. Place of jurisdiction
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des buyer.
Es gilt schweizerisches Recht. - Gleiches gilt, wenn der Verkäufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder sein Wohnsitz unbekannt ist.
Der Gerichtsstand wird vom Käufer bestimmt.Stand: 01.01.2025
