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    AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von gebrauchten Fahrzeugen

    Geltungsbereich

    Der Vertrag wird von der Firma AK Automobile GmbH, Rütlistrasse 21, CH-8307 Effretikon, Schweiz (Käufer) nur unter nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind.
    Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
    Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte der Firma AK Automobile GmbH mit Privatpersonen als auch mit juristischen Personen im Rechtssinne.

    I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

    1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den Kauf schriftlich bestätigt.
      Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, dem Käufer unverzüglich mitzuteilen, wenn er den Kauf nicht annimmt.
    2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

    II. Zahlung

    1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs und Rechnungsstellung fällig.
      Ist Überweisung oder Barzahlung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig,
      sofern keine spätere Fahrzeugübergabe vereinbart wurde.
      Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug samt Zubehör Eigentum des Verkäufers.

    III. Lieferung und Lieferverzug

    1. Liefertermine und Lieferfristen, ob verbindlich oder unverbindlich, sind beim Kaufvertragsabschluss festzuhalten.
    2. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug gemäss Kaufvertrag fristgerecht zu übergeben.
    3. Verlangt der Käufer Schadenersatz, beträgt dieser 10 % des Kaufpreises,
      falls das Fahrzeug nicht wie vereinbart übergeben wird.
      Entstehen nachträglich Schäden durch verspätete Lieferung, haftet der Verkäufer.

    IV. Eigentumsvorbehalt

    1. Das Fahrzeug bleibt bis zum Übergabedatum im Besitz des Verkäufers.
    2. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung,
      sofern der Verkäufer als Unternehmer oder juristische Person handelt.
    3. Wird das Fahrzeug ohne schriftlichen Vertrag oder vollständige Bezahlung unrechtmässig angemeldet,
      verlangt die AK Automobile GmbH einen Schadenersatz von 10 % des Kaufpreises.

    V. Gerichtsstand

    1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Käufers.
      Es gilt schweizerisches Recht.
    2. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
      oder sein Wohnsitz unbekannt ist.
      Der Gerichtsstand wird vom Käufer bestimmt.

      Stand: 01.01.2025